Nutzungsgenehmigung...
Die Art der Nutzung von Gebäuden oder Teilbereichen von Gebäuden ist genehmigungspflichtig!

Möchten Sie Ihr Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbauen, dann ist das genehmigungspflichtig.

Möchten Sie ein Ladenlokal im EG Ihres Hauses in Wohnraum umwandeln, weil Sie keinen Mieter für den Laden mehr finden können, dann ist auch das genehmigungspflichtig.

Es gilt auch immer das Baurecht zum Zeitpunkt der Antragstellung - man kann sich nicht darauf berufen, daß die gegenwärtige (nicht genehmigte) Nutzung schon seit Jahren oder Jahrzehnten besteht...

Ein Fall:

Friseurgeschäft im EG eine gemischt genutzten, überwiegend wohnlich genutzten Gebäudes.

Das Geschäft wird seit über 50 Jahren an diesem Standort betrieben. Jedermann geht also davon aus, daß diese Nutzung auch genhmigt ist und im Zweifel Bestansschutz genießt. 

Das Haus wird verkauft, der Genehmigungsbehörde fällt anlässlich einer Neuvermietung auf, daß im Haus ein Friseurgeschäft betrieben wird (nach 50Jahren..!)
Genehmigt ist dort im EG eine Wohnung und ein einzelner Raum als "Laden".

Der (neue) Eigentümer wird aufgefordert, die Nutzung als Friseurgeschäft zu beantragen.
Gefordert sind unter Anderem Schallschutz-nachweis und Brandschutznachweis und so weiter.

Der alte Friseur hat sein Mietverhältnis beendet, der neue kann nicht starten und kündigt den abge-schlossenen Mietvertrag, weil der Eigentümer die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb nicht geschaffen hat. Das Genehmigungsverfahren zieht sich hin.

Folge: Mietausfall, erhebliche Kosten für die Nutzungsänderung und schließlich eine Klage gegen den Verkäufer der Immobilie mit entsprechendem Regressanspruch.

INFO:
Ein guter Makler hätte alles vorab geprüft und die bestehenden Risiken erkannt. Dann wäre man wenigstens vorbereitet gewesen...