Sehr großzügiger Bungalow auf nahezu uneinsehbarem Grundstück

Massivbauweise, Baujahr ca. 1980, Wohnfläche insges. ca. 194m², Grundstück 815m², große Garage
Märkische Straße 16, 58762 Altena - Nettenscheid 
...Nettenscheid:

Link zur Nettenscheider Facebook - Gruppe:
https://www.facebook.com/Die.Nettenscheider/

Link zum attraktiven Bürgerzentrum auf dem Nettenscheid: 
http://www.bz-nettenscheid.de/

Der Ortsteil Nettenscheid liegt etwa 5 km vom Ortszentrum der Stadt Altena entfernt auf einem landschaftlich sehr reizvoll eingebetteten Höhenrücken, nicht weit von Altena´s höchster Erhebung, dem Kohlberg mit 511m über NHN.  

Ein ruhiges, beschauliches Wohngebiet, geprägt durch die vielen, hübschen Ein- und Zweifamilien- häuser mit gepflegten Gärten in naturnaher Umgebung. 

Insbesondere für Familien mit Kindern bietet der Ortsteil Nettenscheid ein Wohnumfeld von höchster Qualität. 

Zum Vergrößern der Kartenausschnitte, bitte "anklicken"...

Die Märkische Straße zweigt vom Europaring ab und führt in den Kernbereich des Baugebietes. Sie endet als Sackgasse. Im Bereich des Wendehammers befindet sich die Zufahrt zu unserem  Hausgrundstück, das auf dem nachstehend abgebildeten Flurkartenausschnitt grün markiert ist. Das Wohnhaus wurde etwa im Jahre 1980 errichtet - seither aht sich die Bepflanzung des Grundstücks mit Bäumen und Sträuchern wunderbar entwickelt, sodaß der Gartenbereich heute kaum von außen einsehbar ist. Rasenflächen, ein kleiner Gartenteich, Büsche Bäume und Sträucher - ein kleines Paradies...

Wenden wir uns dem Wohngebäude zu - ein Haus mit einer urgemütlichen Athmosphäre, die Sie sofort gefangen nehmen wird und einem außerordentlich großzügig angelegten Grundriss.

Von den rd. 142m² im Erdgeschoss entfallen auf den ungewöhnlich großzügigen Wohnbereich (siehe Grundrisszeichnung) allein rd. 98m². Gut belichtet durch großflächige Verglasung zu allen Himmelsrichtungen, inbesondere durch die bodentiefen Fensterelemente neben dem Innen-/Außenkamin zur im Gebäudewinkel liegenden kleinen Terrasse. Es handelt sich hier um Schiebe-/Hebetürelement, sodaß die Verglasung zur Terrasse großzügig geöffnet werden kann. Diese großflächige Verglasung ist zudem mit einem elektrisch bedienbaren Rolladenelement ausgestattet.
Die übrigen Fenster sind ebenfalls mit Rolläden ausgestattet, diese sind von Hand zu bedienen. Die weiteren Zugänge zum Gartenbereich bzw. der im Gebäudewinkel liegenden Terrase sind im Grundriss durch Pfeile gekennzeichnet. Alle Fensterelelemente sind als broncierte Aluminiumrahmen mit Doppelvergalsung ausgeführt. Der gesamte Wohnbereich ist verfliest, lediglich im Schlafzimmer ist ein Teppichboden verlegt worden. Bad und Gäste WC sind ebenfalls verfliest, Wandfliesen im Bad raumhoch, Sanitärausstattung  mit Dusche, Eckwanne, Waschbecken, WC und Bidet im typischen Stil des Baujahres. 

Sehr aufwändig sind die Wanddurchbrüche zwischen den einzelnen Raumbereichen gearbeitet. Gemauerte Wanddurchbrüche sind mit in Holz gefassten Rundbögen bearbeitet, Mauernischen ebenfalls mit Holzarbeiten verfeinert, eine aufwändig gearbeitete, gewendelte Treppe führt ins Dachgeschoss und der Eingangsbereich ist zum Wohnbereich mit einem glasverfachten  Holzfachwerk abgetrennt. Hier hat der Tischlermeister sein ganzes Können gezeigt...

Die gegenwärtige Einrichtung ist eher "rustikal" und entspricht dem Zeitgeschmack der 1980-er Jahre. Zierbalkenlagen an den Decken, teilweise mit Holzvertäfelung, die aufwändigen Verkleidungen der Maueröffnungen mit echtholzfurnierten Zargenelementen, auch in Rundbogenform - das sind Ausstattungsdetails, die einmal sehr, sehr teuer  waren. Hochwertig sind die Ausstattungsdetails nach wie vor...
Das Badezimmer im Erdgeschoss ist nur über das Schlafzimmer zu erreichen. Für Gäste gibt es ja das Gästebad im Eingangsbereich. Auch hier bietet sich eine tadellose Handwerkerleistung an. Raumhoch verfliest, im oberen Wandbereich mit Holzverkleidung abgesperrt, holzvertäfelte Decke. Ausgestattet mit Allem, was der Sanitärbereich so hergibt: Eckbadewanne, Bidet, Waschbecken, Dusche mit seitlich angebrachten Düsen und Thermostatbatterie
Im Dachgeschoss wurde 1983 der Ausbau einer Einliegerwohnung bauordnungsrechtlich genehmigt. Die Umsetzung wurde nicht komplett so durchgeführt, wie ursprünglich gedacht.
An und für sich war der Zugang zur Einligerwohnung über das Dach der Garage geplant. Der Zugang zur Wohnung dann über die angrenzende Loggia. Diese Einliegerwohnung ist zurzeit komplett in die Hauptwohnung integriert. Der Zugang ist nur über die innenliegende Treppe möglich. Ein Zugang von Außen ist nicht möglich.
Hier bietet sich ein wunderbarer Wohnbereich für heranwachsende Jugendliche an, die dem Einfluss der Eltern entkommen möchten - das kennen wir sicherlich noch Alle...
Dusche/WC sind bestimmt etwas beengt, aber autark vorhanden, der Wohn-/Schlafraum ist gigantisch und wunderbar gestalt- und nutzbar und auch die Diele um den Treppenbereich herum ist ein Highlight dieser Wohnetage. Natürlich hat man sich im Laufe der Jahre auch den Bodenraum nutzbar gemacht... (ist aber nicht in der Wohnflächenberechnung enthalten). Zum Dach der Garage ist zu sagen, daß in den Bauantragsunterlagen verzeichnet ist, daß dieses nicht begehbar ist. Dennoch ist dieser Dachbereich als Terrasse ausgestaltet und bietet einen wunderbaren Fernblick. Hier wäre sicherlich ein Gespräch mit einem Statiker und anschließend mit dem Bauamt hilfreich, denn dieser Freizeitbereich, wenn man ihn dauerhaft nutzen könnte - wäre einfach grandios...

Bad im DG

Zugang und Dachbereich

Blick vom Dach der Garage
Zugang Loggia - in Erweiterung zum Dach der Garage

Teilansicht Wohn-/Schlafraum

Das Wohnhaus ist nicht unterkellert. Beheizt wird es mit einer Gaszentralheizung, die ca. im Jahre 2013 erneurt wurde. Das Erdgeschoss wird komplett mit einer Fußbodenheizung  beheizt, im Dachgeschoss kommen konventionelle Heizkörper zum Einsatz, die Strahlungswärme abgeben. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über die Heizungsanlage.
Es ist ein Energiebedarfsausweis vorhanden.
Ausstellung am 14.06.2020, Gültig bis zum 14.06.2030. Energiebedarf - Kennwert: 155,2, Energieträger Gas, Baujahr des Wärmeerzeugers: 2013, Baujahr des Gebäudes: 1980
Ein außergewöhnlich großzügiges Einfamileinhaus bieten wir hier zum Kauf an - sehr hochwertig für die Zeit der Errichtung ausgestattet. Die Wohnfläche mit insgesamt rd. 194 m² ausgesprochen großzügig - die Lage außerordentlich ruhig und familienfreundlich, naturnah...
Der Kaufpreis für diese Wohnhaus beträgt

275.000,00 €

zzgl. der üblichen Erwerbsnebenkosten - 3,48% Maklercourtage (inkl. MWSt.), 6,5% Grundwerwerbsteuer, 
rd. 2% Notar- und Gerichtskosten.

Ihr Ansprechpartner ist:

Daniel Naumann

Telefon: 0 23 51 - 96 30 97
Email: info@mk-nis.de

Bitte beachten Sie die nachstehende Widerrufsbelehrung: 
Widerrufsbelehrung - Vorbemerkung: 

Wir bieten im Internet und in anderen Medien Immobilien zum Kauf oder zur Anmietung an. 
Indem Sie an einem der von uns angebotenen Kauf- oder Mietobjekte durch Kontaktaufnahme z. B. per Email, Telefon Interesse bekunden, kommt ein Maklervertrag zustande, dessen Inhalt unter Anderem die Vergütungsvereinbarung ist. Die Vergütung (Maklerprovision) ist nur im Erfolgsfall zu zahlen, nämlich dann, wenn der Kauf- oder Mietvertrag für das Objekt, das Sie interessiert, am Ende tatsächlich auch zustande kommt. 
Da Ihnen, auf den Abschluß des Maklervertrages bezogen, ein Widerrufsrecht zusteht, sind wir verpflichtet, Sie auf Ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. Hierzu dient die folgende Widerrufsbelehrung. 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: 

Naumann Immobilien, Daniel Naumann
Luisenstr. 11, 58511 Lüdenscheid 
Email: info@mk-nis.de
Fax: 0 23 51 - 96 30 98

Folgen des Widerrufs

Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, so sind die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückzugewähren. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.

Ende der Widerrufsbelehrung